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Steuertipp: Umzugskosten als Werbungskosten

10.07.2023

Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Soweit die ständige Rechtsprechung des BFH. Die Zeiten haben sich seither aber geändert: Eine solche Erleichterung kann jedenfalls für das Streitjahr 2020 auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. (So das FG Hamburg aktuell in Abgrenzung zu BFH, Urteil vom 16. Oktober 1992, VI R 132/88, BStBl II 1993 S. 610 zum Streitjahr 1982). FG Hamburg, Urteil 5 K 190/22 vom 23.02.2023 (nrkr - BFH-Az.: VI R 3/23)

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