Steuertipp: Mit dem Ausdruck wird ein elektronisches Dokument zu einem schriftlichen
Rechtstipp: Sterbehilfe - Der Staat muss beim Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nicht helfen
Steuertipp: Umsatzsteuer - Online-Spiele und Geldspielautomaten sind zwei Paar Schuhe
Auch wenn für Online-Glücksspiele eine Befreiung von der Umsatzsteuer gilt, muss diese Befreiung nicht auch automatisch für Spielhallen gelten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind. Virtuelle Automatenspiele fallen unter das Rennwett- und Lotteriegesetz - und sind deswegen umsatzsteuerbefreit. Das müsse nicht gleichermaßen für "terrestrische" Geldspielautomaten gelten. Für sie habe die "Umsatzsteuerpflicht" weiterhin Bestand. Eine solche Ungleichbehandlung sei zulässig, weil die Umsätze in Spielhallen und Online-Umsätze nicht vergleichbar seien. Es gebe unter anderem unterschiedliche Ausschüttungsquoten, andere Kundenkreise sowie Spielsuchtrisiken. (BFH, XI B 9/22) - vom 26.09.2022