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Steuertipp: Steht die Betriebs-Kita-Tür nicht jedem offen, entfällt die Gemeinnützigkeit
Eine GmbH, die angibt, sich unter anderem der Förderung der Jugendhilfe zu verpflichten, verliert ihre (zunächst zugesprochene) Gemeinnützigkeit, wenn sich herausstellt, dass sie mit mehreren Unternehmen Verträge für die Betreuung der Kinder abgeschlossen hat, deren Eltern in den Unternehmen beschäftigt sind - externe Kinder jedoch keine Möglichkeit haben, einen Platz in dieser "Betriebs-Kita" zu ergattern. Damit entfallen steuerliche Privilegien für die GmbH, wie zum Beispiel die Befreiung von der Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie von der Umsatzsteuer. Die GmbH bietet die Betreuungsleistung nur einem bestimmten Personenkreis an, nicht der Allgemeinheit. (BFH, V R 1/20) - vom 01.02.2022