Rechtstipp: Verbraucherrecht - Möbelhauskundin muss Nachbesserung ermöglichen
Rechtstipp: Mietrecht - Wissen die Eltern nichts von den Straftaten des Sohnes, fliegen sie nicht raus
Steuertipp: Soforthilfe - Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können Erstattungsanträge ab sofort stellen
Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Die Soforthilfe Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr. Die Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen. (Pressemitteilung BMF vom 17.11.2022)