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Steuertipp: Ohne eigenen Zugang zum Flur gibts keine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer

05.08.2022

Nutzt ein Steuerberater und Rechtsanwalt innerhalb seiner Mietwohnung (die er als Zweitwohnung angemietet hat) einige Zimmer als Kanzleiräume, und sind die auch räumlich von den Wohnräumen abgegrenzt (was eine Bedingung ist, um von der Zweitwohnungssteuer befreit zu werden), so muss er dennoch Zweitwohnungsteuer bezahlen, wenn die Kanzleiräume keinen eigenen Zugang zum Hausflur haben. Sie bilden dann - zumindest im Sinne des hier gültigen Zweitwohnungssteuergesetztes - eine Einheit mit den Wohnräumen. (BFH, VIII B 36/20)

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