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Steuertipp: Mit "Prozessakten" sind alle Akten gemeint
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Begriff "Prozessakten" nicht nur die Gerichtsakte an sich beschreibt, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten. Somit hat ein Prozessbeteiligter auch das Recht auf Akteneinsicht in Unterlagen, die beispielsweise das Finanzamt dem Gericht vorgelegt hat. Eine unterschiedliche Behandlung dieser Akten bei der Einsichtnahme sei nicht sachgerecht. (BFH, IV B 66/21) - vom 14.07.2022