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Rechtstipp: Wer sich 1.000 Schmerzpflaster erschleicht, muss grundsätzlich in den Knast
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Steuertipp: Umsatzsteuer - Online-Spiele und Geldspielautomaten sind zwei Paar Schuhe
Steuertipp: Mit dem Ausdruck wird ein elektronisches Dokument zu einem schriftlichen
Wird eine Klage bei einem Finanzamt per E-Mail eingereicht, und ist eine pdf-Datei mit der handschriftlich unterzeichneten Klageschrift angehängt, so gilt die Klage grundsätzlich als vorschriftsgemäß eingereicht. Allerdings erst dann, wenn „in dem Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenen pdf-Datei vorliegt.“ Das bedeutet, dass das elektronische Dokument sich erst in dem Zeitpunkt zu einem schriftlichen Dokument wandelt, in dem es ausgedruckt wird. (FG Nürnberg, 7 K 1023/21) - vom 06.05.2022