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Steuertipp: Mieter beteiligen sich auch im selben Bad nicht zwingend am Haushalt

26.04.2023

Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Entlastungsbetrag (in Höhe von 4.008 € im Jahr zu), wenn sie mindestens ein Kind erziehen, wofür sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten. Dieser Betrag wird vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Befindet sich in dem Haushalt noch eine weitere volljährige Person, so wird vermutet, dass diese zur Haushaltsgemeinschaft (finanziell) beiträgt. Dann entfällt der Entlastungsbetrag. Aber: Eine alleinstehende Frau, die für ihre beiden mit in ihrem Einfamilienhaus lebenden Kindern den Entlastungsbetrag erhält und zwei syrische Mieter (2 Brüder, einer davon noch minderjährig) hat, die das Bad, die Küche sowie das Wohnzimmer der Familie mitbenutzen dürfen, verliert den Anspruch nicht. Es liege keine Haushaltgemeinschaft vor, denn Mieter seien "typischerweise nicht verpflichtet", über die Mieten hinaus finanzielle Beiträge zum Haushalt des Vermieters zu leisten oder sich an den Aufgaben im Haushalt zu beteiligen. (FG Berlin-Brandenburg, 6 K 6205/19) - vom 28.02.2023

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