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Steuertipp: Mehrere Teilzahlungen über zwei Jahre killen die "Fünftelregelung"

15.06.2023

Eine ehemalige Gesellschafterin einer GmbH, die von ihrem Unternehmen eine Pensionszusage erhalten hat, die in ein „Alterskapital“ (hier in Höhe von 543.000 €) umgewandelt wird, das jedoch nicht in einer einzigen Summe ausgezahlt wird, kann nicht die für betriebliche Altersvorsorgezahlungen mögliche steuergünstige „Fünftelregelung“ in Anspruch nehmen. Wurde das Kapital in mehreren Teilsummen (hier in 5 Zahlungsrunden in 2 Steuerjahren mit unterschiedlich hohen Beträgen zwischen 15.000 € und 214.621,25 € ausgezahlt), so kann die „Fünftelregelung“ keine Anwendung finden. Sie gelte nur für Einmalzahlungen. (BFH, VI R 19/21) - vom 15.12.2022

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