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Steuertipp: Kindergeld - Zweckgebundenes Vermögen des Kindes stört den Bezug nicht

04.07.2023

Bezieht ein volljähriges Kind mit Behinderung eine private Rente, die dadurch erzielt wurde, dass die Mutter dem Kind 400.000 Euro mit der Auflage vererbt hat, das Geld in eine solche private Geldanlage zu investieren, so sind die den Ertragsanteil übersteigenden Teile der Rentenzahlungen nicht als "Bezug" zu berücksichtigen. Die Rentenzahlungen führen nicht dazu, dass das Kindergeld wegfällt. Dem Vater (und Witwer) steht es weiterhin zu - auch, wenn das Kind „Vermögen“ hat. Der Begriff des Vermögens setzt nicht voraus, dass damit nach freiem Belieben verfahren werden kann. Vermögen hat auch, wer zweckgebundene Mittel erhält - zum Beispiel einen Zuschuss der Eltern für den Immobilienerwerb. (BFH, III R 23/22 vom 16.02.2023)

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