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Steuertipp: Kindergeld - Eine Erbschaft wird auch durch eine Privatrente nicht zu Einkommen

28.07.2022

Ist ein Mann wegen einer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres eingetretenen seelischen Behinderung nicht imstande, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, so wird Kindergeld gewährt. Es kommt darauf an, ob er seinen existenziellen Lebensbedarf mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln decken kann oder nicht. Erbt der Mann von seiner Mutter 400.000 Euro, mit der Auflage, den Betrag in eine private Rente einzuzahlen, so darf die Familienkasse die daraus gezahlten monatlichen Renten nicht als Einkommen des Mannes bewerten und das Kindergeld streichen. Lediglich „der steuerpflichtige Ertragsanteil aus der privaten Rente ist zu berücksichtigen“. Laufende oder einmalige Geldzuwendungen von Eltern seien „unschädliches“ Kindesvermögen. Es handele sich um eine „unbeachtliche Vermögensumschichtung“. (FG Baden-Württemberg, Urteil, 1 K 2137/21) - vom 14.04.2022

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