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Steuertipp: Kindergeld - Aufgepasst mit dem Zweitstudium

04.08.2022

Hat die Tochter einer Frau, die Kindergeld bezieht, nach Abschluss einer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufgenommen, und arbeitet sie weit mehr als 20 Stunden wöchentlich, so endet der Anspruch der Mutter auf Kindergeld auch dann, wenn die Tochter ein Jurastudium aufnimmt. Die Familienkasse muss kein Kindergeld gewähren, da die Erstausbildung mit dem Abschluss zur Diplom-Finanzwirtin abgeschlossen ist. Das Studium der Rechtswissenschaften ist eine Zweitausbildung, die wegen der zu umfangreichen Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden kann. (BFH, III R 22/21) - vom 07.04.2022

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