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Steuertipp: Kein Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers

11.05.2023

Beiträge zur österreichischen Sozialversicherung, die im Zusammenhang mit nach Art. 15 DBA-Österreich 2000/2010 im Inland steuerfreien ausländischen Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit stehen und die dortige Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer gemindert haben, sind bei der Veranlagung des unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers in Deutschland weder als Sonderausgaben noch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen (s. bereits Senatsurteil vom 13.04.2021 - I R 19/19, BFH/NV 2021, 1357). Dies verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit, entschied der BFH. Eine weitergehende Berücksichtigung im System der deutschen Einkommensbesteuerung in dem ansonsten nicht harmonisierten Bereich der direkten Steuern sei nicht erforderlich, auch wenn die Entlastung in Österreich nicht betragsgleich einer Entlastung bei Berücksichtigung als Sonderausgaben sein sollte. (BFH, Beschluss vom 22.2.2023, I R 55/20)

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