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Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Trotz einer Erschließungszusage zählt nur der «nackte Wert»

09.01.2023

Verkauft eine Gemeinde ein Grundstück, für das eigentlich sie erschließungspflichtig ist, und übernimmt der Käufer diese vertragliche Verpflichtung mit der Zusage, dafür in Zukunft einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, so darf für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer über den Kauf nur der Wert des unerschlossenen Grundstücks zur Grundlage genommen werden. Ein solcher Vertrag sei in einen privatrechtlichen Vertrag über den Erwerb des unerschlossenen Grundstücks und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Ablösung des Erschließungsbeitrags aufzuteilen. (BFH, II R 32/20) - vom 28.09.2022

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