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Steuertipp: Grunderwerbsteuer - Spätere Sonderwünsche bringen separaten Bescheid

15.09.2022

Enthält der vor Baubeginn abgeschlossene Kauf- und Werkvertrag bezüglich einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung eine eigene Klausel für die Abwicklung etwaiger nach der Bezahlung der Wohnung durchführbarer Sonderwünsche des Käufers, so ist darauf - wenn tatsächlich Änderungen in der Bauausführung vorgenommen werden - eine separate Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Diese Leistungen stehen mit dem früheren Grundstückserwerb in einem rechtlichen Zusammenhang. (FG Bremen, 2 K 77/21) - vom 09.08.2021

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