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Steuertipp: Grenzüberschreitende Gewinne - Umfrage zu anwaltlichen Erfahrungen

23.11.2022

Das Bundesfinanzministerium lässt derzeit Vorschriften evaluieren, welche die grenzüberschreitende Abgrenzung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten und Unternehmen regeln. In einer Umfrage wird insbesondere die Expertise von Anwältinnen und Anwälten erbeten. Das BZSt bittet insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei ihrer Tätigkeit Erfahrungen mit den Regelungen des § 1 V AStG, der BsGaV oder der GAufzV sammeln konnten, an der Umfrage teilzunehmen. Es werden dafür keine genauen Fallzahlen benötigt. Vielmehr wird eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen erbeten. Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 31.01.2023 möglich. (BRAK, Mitteilung vom 17.11.2022) – zur Umfrage

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