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Steuertipp: Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen
Steuertipp: Freistellungsaufträge prüfen
Auf Zinsen und Dividenden bezahlt man 25% Abgeltungsteuer plus ggf. Kirchensteuer und eventuell auch noch Soli. Zinsen und Dividenden sind aber bis 801 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare bis 1.602 Euro) steuerfrei, wenn entsprechende Freistellungsaufträge bei der Bank oder den Banken gestellt werden. Die Freistellungsaufträge dürfen beliebig oft angepasst werden – also auch noch im Dezember. Steuerzahler sollten daher jetzt prüfen, ob sie wirklich die optimale Aufteilung der Beträge getroffen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie Konten oder Depots bei mehreren Banken haben.