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Steuertipp: Erbschaftsteuer - Auch nach 18 Monaten kann das Familienheim steuerfrei bezogen werden
Erbt ein Mann das Haus der Eltern, so bleibt die Erbschaftsteuerfreiheit auch dann bestehen, wenn der Sohn das Familienheim wegen umfangreicher Räum- und Renovierungsarbeiten erst knapp 18 Monate nach dem Erbfall bezieht - und dann zehn Jahre lang bewohnt. Im Regelfall gilt die Steuerfreiheit nur dann, wenn das Familienheim "unverzüglich" - das bedeutet sechs Monate nach dem Erbfall - bezogen wird. Habe der Sohn die Verzögerung jedoch nicht zu verantworten (hier war er selbst erkrankt, musste lange auf Handwerker warten und es wurde außerdem nach Beginn der Renovierung ein gravierender Mangel festgestellt), so dürfe er die Steuerfreiheit trotz des langen Zeitraums zwischen Erbfall und Bezug nicht verlieren. (BFH, II R 6/21) - vom 16.03.2022