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Steuertipp: Ein rauschendes Fest interessiert das Finanzamt nicht
Scheidet ein GmbH-Geschäftsführer aus dem Berufsleben aus, und gibt er zu seinem Abschied ein großes Fest, auf dem er sich von Mitarbeitern, Kollegen und Kunden - insgesamt waren es 162 Gäste - in den Ruhestand verabschiedet, so kann es passieren, dass das Finanzamt die Kosten nicht als Werbungskosten anerkennt. Das jedenfalls dann, wenn das Fest als „unangemessene Repräsentation“ eingestuft und eher mit „privatem Charakter“ gesehen wird. In dem konkreten Fall kostete die Feier (auf einem historischen Gutshof mit einem außergewöhnlichen Unterhaltungsprogramm im Stil einer Zirkusveranstaltung) pro Teilnehmer 580 Euro. (FG Nürnberg, 3 K 51/22) - vom 19.10.2022