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Steuertipp: Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid

10.11.2022

Erhält ein Gewerbetreibender nach einer steuerlichen Außenprüfung einen so genannten Prüfungsbericht, der die Grundlage für die Änderung von Steuerbescheiden ist, so kann gegen diesen Bericht kein Einspruch eingelegt werden. Das ist erst möglich, wenn die Bescheide ergangen sind. Der Bericht ist kein Verwaltungsakt. Führt die Prüfung jedoch nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlage, so genügt eine entsprechende Mitteilung. Die Behörde muss dafür keinen Bescheid erlassen. (Niedersächsisches FG, 13 K 254/20) - vom 17.05.2022

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