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Steuertipp: Auch für Beiträge mit geringer Gegenleistung wird Umsatzsteuer fällig
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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ein Oberstudienrat wird besser bezahlt und sollte auch mehr leisten
Steuertipp: Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid
Erhält ein Gewerbetreibender nach einer steuerlichen Außenprüfung einen so genannten Prüfungsbericht, der die Grundlage für die Änderung von Steuerbescheiden ist, so kann gegen diesen Bericht kein Einspruch eingelegt werden. Das ist erst möglich, wenn die Bescheide ergangen sind. Der Bericht ist kein Verwaltungsakt. Führt die Prüfung jedoch nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlage, so genügt eine entsprechende Mitteilung. Die Behörde muss dafür keinen Bescheid erlassen. (Niedersächsisches FG, 13 K 254/20) - vom 17.05.2022