Steuertipp: Gewerbesteuer - Vorbereitungen reichen bei Grundstückgeschäften nicht für einen «Vortrag»
Rechtstipp: Verbraucherrecht/Schadenersatz - Auch ein "Billig-Handwerker" muss mangelfrei arbeiten
Steuertipp: Ein Deutscher, der in der Schweiz wohnt, darf sich in Deutschland erklären
Hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in der Schweiz, erhält er aus der Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber Lohn, und ist er in seinem häuslichen Arbeitszimmer in der Schweiz sowie im Außendienst in der Bundesrepublik tätig, so kann er (auf Antrag) eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. (Er erwartete aufgrund seiner hohen Aufwendungen eine Einkommensteuererstattung.) Das Finanzamt dürfe das nicht mit dem Argument verweigern, die Lohneinkünfte seien mit dem Steuerabzug abgegolten. Die Lohnsteuer dürfe nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dafür gebe es mit Blick auf das von der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen keine »ausreichenden Rechtfertigungsgründe«. (Das Finanzgericht Köln hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur endgültigen Klärung vorgelegt.) (FG Köln, 15 K 646/20) - vom 20.09.2022