Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung - ...

Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung - Allein der Status «verheiratet» beweist keine Beteiligung

30.11.2022

Lebt eine Frau in der Bundesrepublik und macht sie eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend, so muss das Finanzamt nicht automatisch unterstellen, dass sich ihr in Russland lebender Ehegatte finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Allein die Tatsache, dass sie verheiratet ist, reicht dafür nicht. Die Finanzverwaltung ist dazu berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen. In dem konkreten Fall ging es um eine Russin, die in Deutschland tätig war und die ihren Lebensmittelpunkt mit ihrem Mann in Russland hatte. (Niedersächsisches FG, 9 K 309/20) - vom 21.09.2022

Mit Freunden teilen