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Steuertipp: Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erstmals entschieden, dass die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Nach Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat seien die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges in dem Aufnahmestaat – im Streitfall Deutschland – von jeder Steuer auf Bezüge und Einkünfte befreit, die ihnen in ihrer Eigenschaft als derartige Mitglieder von dem Entsendestaat – im Streitfall die USA – gezahlt würden. Die Revision wurde zugelassen und ist inzwischen unter dem Aktenzeichen I R 47/22 anhängig. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil 3 K 1372/20 vom 27.09.2022)