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Rechtstipp: Eigentumswohnung - An Pfingsten kann die Eigentümerversammlung ruhig stattfinden
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Steuertipp: Auch zwischen Eltern und Großeltern muss eine "vernünftige" Regelung her
Steuertipp: Bei zusammenlebenden, nicht verheirateten Eltern gibt es keine "Freibetragsübertragung"
Bei minderjährigen Kindern kann die Übertragung des steuerlichen Kinderfreibetrags von einem auf den anderen Elternteil nicht durchgeführt werden, wenn die Eltern in einer (funktionierenden) nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Dann ist zu unterstellen, dass jeder Elternteil seinen Unterhaltspflichten nachkommt. Dabei spiele es keine Rolle, wenn ein Elternteil nur sehr wenig verdient. Es reiche bei minderjährigen Kindern aus, wenn ein Elternteil Betreuungsunterhalt geleistet hat. (BFH, III R 24/20) - vom 15.12.2021