Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Bei zusammenlebenden, nicht ...

Steuertipp: Bei zusammenlebenden, nicht verheirateten Eltern gibt es keine "Freibetragsübertragung"

24.03.2023

Bei minderjährigen Kindern kann die Übertragung des steuerlichen Kinderfreibetrags von einem auf den anderen Elternteil nicht durchgeführt werden, wenn die Eltern in einer (funktionierenden) nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Dann ist zu unterstellen, dass jeder Elternteil seinen Unterhaltspflichten nachkommt. Dabei spiele es keine Rolle, wenn ein Elternteil nur sehr wenig verdient. Es reiche bei minderjährigen Kindern aus, wenn ein Elternteil Betreuungsunterhalt geleistet hat. (BFH, III R 24/20) - vom 15.12.2021

Mit Freunden teilen