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Steuertipp: Bei Schweizer Stiftung kommt es auf die Rechtsfähigkeit an

06.10.2022

Damit das Vermögen einer Familienstiftung nicht auf Dauer der Erbschaftsteuer entzogen wird, unterliegt es in Deutschland pauschal alle 30 Jahre der Ersatzerbschaftsteuer. Das Niedersächsische Finanzgericht musste über einen Fall entscheiden, in dem es um eine (bereits im Jahr 1959) in der Schweiz gegründete Stiftung ging - und zwar darüber, ob die Stiftung in der Bundesrepublik besteuert werden durfte. Denn die Geschäftsleitung wurde in Deutschland ausgeübt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass nach Schweizer Recht zu beurteilen sei, ob die Stiftung „rechtsfähig“ ist - sollte das der Fall sein, so unterliege sie wegen der deutschen Geschäftsleitung auch der Besteuerung in der Bundesrepublik. (Niedersächsisches FG, 3 K 87/21)

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