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Steuertipp: Auf Schwarzeinkäufe wird der Vorsteuerabzug nicht zugelassen

14.09.2022

Stellt die Steuerfahndung bei einem Lieferanten eines Kiosk-Betreibers fest, dass der Lieferant auch waren ohne Rechnung gegen Barzahlung abgab, so kann der Betreiber des Kiosks - schätzt das Finanzamt infolge einer später bei ihm durchgeführten Betriebsprüfung Einnahmen nach - keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Mangels ordnungsgemäßer Rechnungen müssen die Schwarzeinkäufe nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen werden. (FG Münster, 5 K 2093/20 U) - vom 23.03.2022

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