Steuertipp: Bei zusammenlebenden, nicht verheirateten Eltern gibt es keine "Freibetragsübertragung"
Rechtstipp: Mietrecht - Auch gemietete Rauchwarnmelder sind keine Betriebskosten
Steuertipp: Auch zwischen Eltern und Großeltern muss eine "vernünftige" Regelung her
Fahrkosten, die Großeltern zur Betreuung von Enkelkindern anfallen, können von den Eltern der Kinder als Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt. Das Finanzgericht Nürnberg hat zu diesem Punkt deutlich gemacht, dass die Kosten nur dann steuerlich anerkannt werden können, wenn die Vereinbarungen zu dem Thema zwischen Eltern und Großeltern "wie unter fremden Dritten" geschlossen worden sind. Findet eine Betreuung nur "ab und zu" statt, und werden die Fahrkosten erst zwei Jahre später erstattet, ohne, dass eine Rechnung gestellt wurde, so entspricht das nicht einer "vernünftigen Vereinbarung", die einem "Fremdvergleich" standhalten würden. (FG Nürnberg, 3 K 1382/17) – vom 30.05.2018