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Steuertipp: Auch Gelder aus der Deutschen Sporthilfe sind Einnahmen
Ein erfolgreicher Sportler, der an internationalen Meisterschaften und Olympischen Spiele teilnimmt, muss auch die Fördergelder als "Einnahmen aus Gewerbetrieb" versteuern, die ihm die Deutsche Sporthilfe zahlt. Denn auch die Leistungen der Sportförderung seien durch den Gewerbebetrieb als Sportler veranlasst worden. Die Zahlungen weisen den erforderlichen wirtschaftlichen Bezug zur betrieblichen Tätigkeit als Sportler auf. (BFH, X R 19/19) - vom 15.12.2021