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Steuertipp: Auch für Beiträge mit geringer Gegenleistung wird Umsatzsteuer fällig

09.11.2022

Haben Mitglieder von Fitness-Studios in der Zeit, in der die Studios wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren, dennoch weiterhin die Beiträge gezahlt, so müssen die Betreiber der "Mucki-Buden" darauf Umsatzsteuer bezahlen. Denn die Mitglieder hätten Anspruch auf ein Leistungsbündel mit verschiedenen Elementen. Das Angebot sei somit variabel gewesen (unter anderem mit Blick auf Online-Kursen) und es bestand eine "enge Verknüpfung jeder Beitragszahlung mit dem Leistungsbündel, die weder durch den geringen Wert der Leistung noch durch die Freiwilligkeit aufgelöst wurde". (FG Schleswig-Holstein, 4 V 17/21) - vom 14.02.2022

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