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Steuertipp: Auch Erben können Befreiung wegen Schwerbehinderung fordern
Stirbt ein schwerbehinderter Mann du stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasst hatte, die (ihm zustehende) Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirkende Befreiung nachholen. Das Antragsrecht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnachfolger über. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, eine Steuerbefreiung sei ein höchstpersönliches Recht und nicht „vererbbar“. Grundsätzlich werde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Antragstellung gewährt. (BFH, IV R 38/19 vom 10.2.2021)