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Steuertipp: Auch ein Preisgeld kann "Arbeitslohn" sein
Erhält ein Hochschulprofessor ein Forschungspreisgeld für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich, so muss er das Preisgeld als Arbeitslohn versteuern. Der Professor kann dem nicht mit dem Argument entgehen, Preisgelder seien nicht steuerbar. Denn es gibt einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem erhaltenen Preisgeld und seiner Tätigkeit als Hochschulprofessor. Das gelte auch dann, wenn die zugrundeliegende Arbeit bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses begonnen wurde. Zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören alle Güter, „die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen“. Unbeachtlich sei, dass das Geld von dritter Seite zugeflossen ist. (FG Münster, 13 K 1398/20 E) - vom 16.03.2022