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Grundsätzlich ist die private Nutzung "betrieblicher Telekommunikationsgeräte" durch den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer ein Smartphone (das er von seiner Ehefrau zu Weihnachten geschenkt bekommen hat) seinem Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft, der ihm das Handy anschließend im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die Kosten dafür komplett übernimmt. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass diese Vereinbarung einem Fremdvergleich nicht standhalte. Vielmehr sei "kein Steuerpflichtiger verpflichtet", einen Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. (BFH, VI R 50/20) - vom 23.11.2022