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Rechtstipp: Wer während einer Online-Klausur chattet, fliegt von der Hochschule

22.06.2023

Taucht sich eine Studentin (im Bachelorstudiengang "Öffentlich Verwaltung") während der gesamten Bearbeitungszeit der Prüfung über einen Messanger-Chat mit zahlreichen anderen Prüfungsteilnehmern aus, so kann sie sich nicht dagegen wehren, wenn sie exmatrikuliert wird. Wegen der "besonderen Schwere der Täuschung" sei diese Maßnahme gerechtfertigt. Dass die Chatgruppe ursprünglich von der Hochschule selbst eingerichtet worden ist, sei unerheblich. Denn die Prüflinge seien selbst verantwortlich dafür, dass sie die Prüfung ohne unerlaubte Hilfe ablegen. Bei der Wahl der Sanktion dürfe die Hochschule auch eine "allgemein abschreckende Wirkung" berücksichtigen. (VwG Berlin, 12 K 52/22)

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