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Rechtstipp: Wer sich 1.000 Schmerzpflaster erschleicht, muss grundsätzlich in den Knast

02.11.2022

Sucht ein Rentner über einen Zeitraum von drei Jahren immer wieder andere Ärzte auf, die ihm jeweils Schmerzpflaster verschreiben (seit einem Eingriff leidet er an einer „Schmerzproblematik“) und erschleicht er sich im Laufe der Zeit fast 1.000 Fentanyl-Pflaster mit einem Gesamtwert in Höhe von rund 20.000 Euro zu Lasten seiner gesetzlichen Krankenkasse, so kann er sich (inzwischen 65 Jahre alt) nicht gegen eine Freiheitsstrafe (hier ausgesprochen in Höhe von 1 Jahr und 7 Monaten auf Bewährung) wehren. Diese sei schuld- und tatangemessen. Letztlich habe er sich in 21 Fällen des Betrugs schuldig gemacht - jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Wegen seines Alters (inzwischen 65 Jahre alt) und wegen des vollumfassenden Geständnisses sei die Bewährung gerechtfertigt. (AmG München, 1125 Ls 362 Js 107777/21)

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