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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Fahrtenbuch - Naheliegendes muss die Behörde selbst ermitteln

14.08.2023

Wird mit dem Pkw einer Frau ein Geschwindigkeitsverstoß begangen (hier wurde das Fahrzeug innerorts mit 26 km/h "zu viel" geknipst), so muss die Halterin es nicht akzeptieren, dass die Straßenverkehrsbehörde ihr (hier für 1 Jahr) eine Fahrtenbuchauflage erteilt, weil sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat und die Behörde die Person, die am Steuer gesessen hat, angeblich nicht ermitteln konnte. Liegt ein klares Tatfoto vor, das einen jungen Mann am Steuer zeigt (später stellte sich heraus, dass der Sohn der Halterin gefahren ist), so sei es nicht nachvollziehbar, warum die Behörde nicht einfach die Familienverhältnisse der Halterin ermittelt und dann in einem zweiten Schritt das Foto mit dem Personalausweisregister abgleicht. Das sei der Behörde zuzumuten gewesen. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 8 A 2361/22)

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