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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Diskriminierung - HIV-positiv bedeutet nicht gleich "untauglich"

13.03.2023

Ein Mann, der sich bei der (hier: Berliner) Feuerwehr als Beamter für den feuertechnischen Dienst beworben hat, kann eine Entschädigungszahlung durchsetzen, wenn sich herausstellt, dass er mit Blick auf seine HIV-Infektion als "dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich" eingestuft - und demnach abgelehnt wird. Er habe einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung. (Hier wurden ihm statt der geforderten 5.000 € "nur" 2.500 € zugesprochen.) Er sei durch die Ablehnung der Einstellung allein wegen des positiven HIV-Status diskriminiert worden. Die Benachteiligung sei nicht aus beruflichen Gründen gerechtfertigt. Außerdem sei erwiesen, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus praktisch nicht übertragen können und in ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt seien. (VwG Berlin, 5 K 322/18)

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