Steuertipp: Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid
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Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Ein Oberstudienrat wird besser bezahlt und sollte auch mehr leisten
Weil Oberstudienräte an einem Gymnasium effizienter arbeiten als weniger erfahrene Gymnasiallehrer (zumindest sollten sie das), können sie keinen Zeitausgleich für Funktionsaufgaben erhalten, die sie neben dem Unterricht übernehmen. Auch werden sie nach der Besoldungsgruppe besser bezahlt als andere Gymnasiallehrer. In dem konkreten Fall verlangte ein Oberstudienrat einen Zeitausgleich unter anderem dafür, dass er die Fachkonferenzleitung des Faches Latein sowie die Organisation und Betreuung des Ganztagsangebots seiner Schule übernommen hatte – allerdings vergeblich. Denn Inhaber von Beförderungsämtern müssten grundsätzlich eine „überschaubare Mehrbelastung durch eine gesteigerte Effizienz und bessere Arbeitsorganisation ausgleichen können“. (Niedersächsisches OVG, 5 LB 133/20)