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Rechtstipp: Verkehrsrecht - Mit einem SUV ist "über Rot" schlimmer als mit einem normalen Auto

26.09.2022

Fährt ein SUV-Fahrer (SUV steht für "Sport Utility Vehicle") in einen durch eine Ampel geregelten Kreuzungsbereich ein, obwohl die Ampel bereits länger als 1,1 Sekunden "Rot" zeigte, so ist das Bußgeld mit Blick auf die Größe des Fahrzeugs zu erhöhen. Weil das Fahrzeug von seiner Bauart von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt, besteht eine erhöhte Betriebsgefahr. Die kastenförmige Bauweise und die hohe Frontpartie bringen eine größere Verletzungsgefahr für querende Verkehrsteilnehmer. Denn diese sollen durch die Ampelregelung ja eigentlich geschützt werden. (AmG Frankfurt am Main, 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22)

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