Steuertipp: Mit "Prozessakten" sind alle Akten gemeint
Steuertipp: Auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten kann der Anspruch auf Kindergeld bleiben
Rechtstipp: Verbraucherrecht - Die Fehlerhaftigkeit eines Produkts muss schon bewiesen werden
Hat ein Mann in seinem Garten Rollrasen verlegt, und düngt er ihn mit einem Langzeitdünger, so kann er später - bilden sich punktuell braune Flecken auf dem Rasen - gegen den Hersteller des Düngers Schadenersatz nicht mit der Begründung durchsetzen, der Dünger sei fehlerhaft, da er ihn "wie in der Packungsbeilage beschrieben" aufgetragen habe. Er habe den Dünger als nicht falsch angewendet. Dem Amtsgericht München reichte das jedoch nicht. Denn gerade, weil die Flecken unregelmäßig aufgetreten sind, könne nicht von einem Produktfehler ausgegangen werden. Vielmehr seien andere Faktoren wahrscheinlich, wie zum Beispiel mangelndes Anwachsen aufgrund von Verlegungsfehlern, mangelnde Wässerung, Wurzelstörung durch Schädlingsbefall oder einer teilweisen Überdüngung. (AmG München, 113 C 2145/21)