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Rechtstipp: Tierhalterhaftpflicht - Auch wenn der Mensch eingreift, kann das Tier der Verursacher sein

21.04.2023

Räumen ein Hausbesitzer und seine Nachbarin gleichzeitig Schnee von ihren Grundstücken, und gelangt dabei der Hund des Mannes auf das Grundstück der Frau, wo er deren Katze "zu packen bekommt", so muss der Hundebesitzer auch dann haften, wenn die Frau ausrutscht und sich an der Hand und am Knie verletzt, als sie mit dem Besen versucht, die Tieren zu trennen. Der Mann muss grundsätzlich Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Frau habe eine "völlig naheliegende Reaktion" auf den Angriff auf ihr Haustier gezeigt. Sie muss nicht unmittelbar durch den Hund verletzt worden sein. Die Verletzungen hier seien "adäquat kausal" auf das Tierverhalten zurückzuführen. (OLG Frankfurt am Main, 4 U 249/21)

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