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Rechtstipp: Tierhalterhaftpflicht - Allen die «Anwesenheit eines Autos» führt nicht zur Mitschuld
Wendet ein Sportwagenfahrer seinen 300.000 Euro teuren Luxuswagen im Bereich einer Weide, auf der ein Esel steht, und beißt das Tier zweimal in das Heck des Autos, als es vorbeifährt, so kann die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung des Besitzers des Esels nicht auf eine Mitschuld des Autofahrers bestehen und die Schadenersatzleistung verweigern beziehungsweise reduzieren. Auch die Betriebsgefahr des Autos sinke in einem solchen Fall auf „0“, weil die bloße "Anwesenheit" des Fahrzeugs nicht zu einem Mitverschulden führe. Auch war es nicht ersichtlich, dass der Esel durch Motoren- oder Fahrgeräusche aufgeschreckt worden sein könnte. Hat der Esel bereits zuvor schon einmal in ein Fahrzeug gebissen und hat der Besitzer den (zwar ausbruchsicheren, jedoch biegsamen) Zaun trotzdem nicht ausgebessert, so haftet er zu hundert Prozent. (LG Gießen, 4 O 110/17)