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Rechtstipp: Strafrecht - Im Knast gibt es kein Internet
Strafgefangene haben im Gefängnis grundsätzlich keinen Anspruch auf Zugang zum Internet. Ein Mann, der in einer Justizvollzugsanstalt sitzt, verlangte, dass ihm ein Tablet mit Internetzugang zur Verfügung gestellt werde oder er das Internet über eine „sichere Quelle“ nutzen dürfe. Die Leitung der JVA lehnte ab – zu Recht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe machte deutlich, dass Computer und ähnliche Geräte schon wegen der damit verbundenen Speichermöglichkeiten generell geeignet seien, die Sicherheit und Ordnung in einer Justizvollzugsanstalt zu gefährden. Außerdem sei im Justizvollzugsgesetzbuch (hier ging es um eine JVA in Baden-Württemberg) nur der Zugang zu Hörfunk und Fernsehen sowie Zeitungen und Zeitschriften geregelt. Ein Zugang zum Internet sei nicht vorgesehen. (OLG Karlsruhe, 2 Ws 55/22)