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Rechtstipp: Sterbehilfe - Der Staat muss beim Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nicht helfen
Auch schwerkranke Patienten mit Sterbewunsch (hier ging es um zwei Männer und eine Frau, die unter anderem an Krebs beziehungsweise Multipler Sklerose litten) haben gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keinen Anspruch darauf, ein todbringendes Medikament (hier verlangten sie, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital) kaufen zu dürfen, um ihre Leben beenden zu können. Es müsse der Weg über einen Arzt oder eine Sterbehilfeorganisation eingeschlagen werden. Das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben könne nicht gegenüber dem Staat eingefordert werden. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 9 A 146/21 u. a.)