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Rechtstipp: Sozialhilfe - Rentnerin mit Grundsicherung benötigt keinen Wäschetrockner

21.06.2023

Eine stark pflegebedürftige Frau mit einer kleinen Rente, die Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) bezieht, hat keinen Anspruch darauf, dass ihr nach einem Umzug in eine andere Wohnung im Rahmen der Erstausstattung ein Wäschetrockner bezahlt wird. Ein solches Gerät gehört nicht zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten. Auch werde mit einem Trockner kein grundlegendes Bedürfnis wie Essen, Schlafen und Aufenthalt in der Wohnung bedient. Das gelte auch dann, wenn die Frau wegen des hohen Pflegeaufkommens ein hohes Wäscheaufkommen habe. (SG Dortmund, S 43 SO 169/21)

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