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Rechtstipp: Schmerzensgeld - Hilft ein Hund ordentlich nach, zahlt das Herrchen den halben Schaden
Ist ein (hier: 72-jähriger) Mann mit seinem Pedelec auf einer Straße unterwegs, und läuft ein Hund - von seinem Herrchen gerufen - zunächst von der einen Straßenseite auf die andere, und schließlich auf den Pedelec-Fahrer zu, so muss das Herrchen Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn der Pedelec-Fahrer stürzt, sich dabei das Schlüsselbein bricht und an der Schulter verletzt. Zwar müsse ein Fahrradfahrer grundsätzlich in der Lage sein, "sein Pedelec abzubremsen, einem Hindernis auszuweichen oder sicher abzusteigen". Realisiert sich aber eine typische Tiergefahr, ohne die es nicht zu der - wenn auch unzulänglichen - Reaktion des Radlers gekommen wäre, so muss das Herrchen 50 Prozent für die Folgen des Unfalls haften (hier musste er 250 € Schadenersatz sowie 6.300 € Schmerzensgeld bezahlen). (OLG Oldenburg, 13 U 199/21)