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Rechtstipp: Schmerzensgeld - Eine halbe Stunde vor der OP kann nicht wirksam aufgeklärt werden

15.12.2022

Wird eine Frau eine knappe halbe Stunde vor einer Augen-Operation über den geplanten Eingriff »aufgeklärt«, so ist ihre Einwilligung in den ärztlichen Eingriff nicht wirksam. Dazu müsse im Vorfeld »verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt« werden. Die Aufklärung muss so frühzeitig sein, dass dem Patienten für die Entscheidung genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein »Aufklärungsgespräch« quasi während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Hier verschlechterte sich die Sehkraft der Frau nach der OP. Zwar konnte ein Behandlungsfehler nicht nachgewiesen werden. Allerdings war der Eingriff schon wegen der fehlenden wirksamen Einwilligung der Patientin rechtswidrig. Ihr wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. (LG Frankenthal 4 O 147/21)

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