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Rechtstipp: Rundfunkgebühr - Ohne Girokonto geht es auch bar

29.07.2022

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nur diejenigen, die "nachweislich kein Girokonto eröffnen können", den Rundfunkbeitrag bar zahlen dürfen. Ansonsten sei der ausnahmslose Ausschluss von Bareinzahlungen (in dem konkreten Fall ging es um die Beitragssatzung beim Hessischen Rundfunk) rechtens und verstoße weder gegen Europäisches Recht noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. (BVwG, 6 C 2/21)

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