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Rechtstipp: Rundfunkbeitrag - Bei Mitarbeiterleasing muss der Arbeitgeber zahlen

03.08.2022

Stellt ein Kraftfahrzeughersteller seinen Mitarbeitern von ihm produzierte Autos im Rahmen eines Mitarbeiterleasings zur Verfügung, so muss er auch dann für die Fahrzeuge Rundfunkbeitrag abführen, wenn die Leasinggeberin ein verselbstständigtes Tochterunternehmen des Kfz-Herstellers ist. Sind die Fahrzeuge auf den Hersteller zugelassen, so ist er Beitragsschuldner für die Rundfunkgebühr. Es liege eine gewerbliche Nutzung vor, da die Mitarbeiter eine Pauschale zahlen und die Leasingmöglichkeit einen Anreiz für die Angestellten sowie einen Werbeeffekt darstelle. (Niedersächsisches OVG, 8 LB 2/22)

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