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Rechtstipp: Rentenversicherung - Verträge zur Tatsachenverschleierung beweisen nichts

15.06.2023

Lässt eine Baufirma (hier: 3) Männer aus Ungarn Trockenbauarbeiten ausführen (die Bauarbeiter hatten zuvor eine GbR gegründet), so sind sie als "Scheinselbstständige" zu bewerten, wenn sie mit einem Bus des Firmeninhabers zu den jeweiligen Baustellen gefahren werden und dort mit Material und Werkzeug von der Baufirma ihnen zugewiesene Säulen mit Brennschutzplatten versehen. Der Inhaber der Baufirma kann sich nicht mit dem Argument gegen einen Nachzahlungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund für Sozialversicherungsbeiträge wehren, es liege ein "Nachunternehmervertrag" vor, aus dem die Selbstständigkeit der Männer hervorgehe. Dieser Vertrag diene lediglich der "Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse". (Hessisches LSG, L 8 BA 51/20)

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