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Rechtstipp: Reiserecht - Zwei Einzelbuchungen können die Entschädigungszahlung kosten

19.10.2022

Grundsätzlich kann eine Entschädigungszahlung für Passagiere fällig werden, wenn ein Anschlussflug verpasst wird, und die Airline dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das ist nicht immer einfach herauszufinden, wie folgender Fall zeigt. Zwei Reisende hatten ihren Anschluss-Flug von London nach Frankfurt am Main verpasst. Das Gepäck war nicht bis in die hessische Metropole durchgebucht worden, so dass durch die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der erneuten Gepäck-Aufgabe der Flug nach Frankfurt ohne die beiden abhob. Es entstanden Mehrkosten für neue Tickets, die die Reisenden von der Fluggesellschaft erstattet verlangten. Außerdem forderten sie die Ausgleichszahlung wegen verspäteter Beförderung – vergeblich. Die Ausgleichszahlung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ansprüche gegen die Airline können nur geltend gemacht werden, wenn der Flug über die Gesamtstrecke als einheitlicher Flug gebucht wurde. Das war hier nicht der Fall. Zwar erweckte die Buchungsbestätigung den äußerlichen Anschein, dass es sich bei den Teilstrecken um eine zusammenhängende Verbindung gehandelt hatte. Tatsächlich seien aber zwei einzelne Flüge gebucht worden. Das wurde mittels separater Buchungsnummern und Einzelpreise für die zwei Flüge deutlich. (AmG Frankfurt am Main, 32 C 586/21)

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